Vertrag über die Erstellung und Nutzung von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen des Bürgertalks am 07.02.2025
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Fotos sowie Video- und Tonaufzeichnungen (nachfolgend Aufzeichnungen) von den Gästen und der gesamten Veranstaltung erstellt. Um die Erstellung und Nutzung dieser Aufzeichnungen zu regeln, schließen die Parteien folgenden Model-Release-Vertrag/Nutzungsrechtevertrag für die zielgerichtete Bewerbung des Bürgertalks, der für eine demokratische, diverse und zukunftsorientierte Gesellschaft veranstaltet wird und der diesen organisierenden Unternehmen bzw. Organisatoren auf verschiedenen Kanälen geschlossen:
1. Vertragsparteien
Der Model-Release-Vertrag komme zwischen den folgenden Unternehmen: biokaiser GmbH Fritz-Ullmann-Straße 5, 55252 Mainz-Kastel, der Kesete Vertriebs- & Handels GmbH Oppenheimer Landstraße, sowie der GenoServ eG, Heinz-Hankammer-Str. 2 in 65232 Taunusstein (nachfolgend Verantwortlichen) auf der einen Seite, sowie dem eingeladenen Gast, Partner, Interessent (nachfolgend Gast) zustande.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und vertragsgemäße Nutzung der Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen durch die unter Ziffer 1 genannten Verantwortlichen verschiedene Marketingkampagnen für eine demokratische, diverse und zukunftsfähige Gesellschaft und für die praktische Darstellung der Leistungen und Kompetenzen der Verantwortlichen.
2.2 Der Gast überträgt der den Verantwortlichen unwiderruflich und zeitlich unbefristet die Rechte für die Erstellung, Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung an den durch die GenoServ im Rahmen der Veranstaltung des biokaiser Bürgertalks erstellten Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen zu den in dieser Vereinbarung näher geregelten Zwecken auf die nachfolgend beschriebenen Arten und Weisen. Jegliche Nutzung der Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen, die geeignet ist, dem Ruf des Gastes zu schaden, ist untersagt und daher ausgeschlossen.
2.3 Der Gast ist mit der Anfertigung der Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen einverstanden.
2.4 Von diesem Vertrag sind folgende Aufzeichnungen erfasst:
Alle Aufzeichnungen des Gastes die im Rahmen des biokaiser Bürgertalks zum Zwecke der Verwendung/Veröffentlichung für die Marketingkampagnen der Verantwortlichen zur Bewerbung einer demokratische, diverse und zukunftsfähige Gesellschaft sowie für Marketingkampagnen der Verantwortlichen erstellt wurden.
2.5 Im Rahmen der zwischen den Parteien vereinbarten Nutzung können folgende Merkmale verarbeitet werden, die die Herstellung eines Personenbezugs ermöglichen:
• Vor- und Nachname des Gastes
• Ggf. bei Geschäftspersonen Unternehmen, Position und Funktion des Gastes
• Bild-, Video und Tonaufzeichnung des Gastes
• Ort und Zeit der Aufzeichnung
• sonstige Angaben, die der Gast macht
2.6 Die Verarbeitung der in Punkt 2.5 genannten personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Basis des geltenden Erlaubnistatbestandes des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
3. Nutzungszwecke, -arten und -dauer
3.1 Die Verantwortlichen dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung erstellten Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen des Gastes zu folgenden Zwecken zeitlich und örtlich unbeschränkt nutzen:
• Erstellung von Marketingvideos für Marketingzwecke und Nutzung der Videos zum Bewerben einer demokratische, diverse und zukunftsfähige Gesellschaft auf verschiedenen Seiten im Internet und in kibuco selbst.
• Erstellung von Marketingvideos für Marketingzwecke und Nutzung der Videos zum Werbung auf unterschiedlichen Social Media Plattformen
• Erstellung und Nutzung sog. „Testimonials“ zum Zwecke der Bewerbung einer demokratischen, diversen und zukunftsfähigen Gesellschaft im.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier:

Illustration zu redaktionellen und werblichen Zwecken
3.2 Die Aufzeichnungen dürfen durch die Verantwortlichen in digitaler Form, im Bild- oder Bewegtbildformat, im Online- und im Offline-Bereich, in sozialen Medien, im Internet genutzt werden. Die zulässigen Nutzungsarten umfassen, soweit technisch zutreffend, die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger, Versendung und Speicherung in Datenbanken, als auch weitere Nutzungsarten, die für die Wahrnehmung der vorgenannten Nutzungszwecke erforderlich sind.
3.3 Eine Überlassung der Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen ohne Übertragung der Nutzungsberechtigung an Dritte ist erlaubt, sofern die Nutzung durch Dritte im Auftrag der Verantwortlichen und im Rahmen der Grenzen der zulässigen Nutzung nach diesem Vertrag erfolgt. Die Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Gastes bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Schnitt, Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, etc.).
3.4 Die vereinbarte Nutzungsdauer ist unbefristet.
4. Gegenleistung
4.1 Der Gast erhält als Gegenleistung einige der Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen zur eigenen Verwendung.
4.2 Die Aufzeichnungen werden den Gästen durch die GenoServ zugesendet oder zum Download bereitgestellt.
4.3 Durch diese Gegenleistung (=Abgeltung) sind weitere Ansprüche des Gastes abgegolten.
4.4 Die Gegenleistung wird fällig spätestens zwei Monate nach Erstellung der Aufzeichnungen.
5. Sonstiges
5.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung handelt. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
5.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
5.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
5.4 Erweist sich die Vereinbarung als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.